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Schienen
Relaxierungsschiene mit adjustierter Oberfläche

Bereich: Aufbissbehelfe / Schienen
Berechnung nach: GKV
Verzeichnis: BEMA
Relaxierungsschiene mit adjustierter Oberfläche

Relaxierung bedeutet Entspannung bzw. Erholung. Eine Relaxierungsschiene soll bei entsprechender Indikation ermöglichen, dass sich die Zähne und der Zahnhalteapparat von übermäßiger Belastung erholen können. Bei pathologischem Knirschen oder Pressen mit den Zähnen dient die Relaxierungsschiene dazu, Ober- und Unterkiefer voneinander zu trennen und sorgt so für eine natürliche Abstandshaltung, die nötig ist, um das Kiefergelenk zu entlasten. Eine Relaxierungsschiene wird also zum Zweck der Entspannung des Kauorgans angefertigt. Sie wird daher manchmal auch als Entspannungsschiene bezeichnet.

Eine Relaxierungsschiene kann sowohl für den Ober- als auch für den Unterkiefer gefertigt werden und führt über die gesamte Zahnreihe. Für die Definition „mit adjustierter Oberfläche“ ist die Fertigungsart der Schiene entscheidend. Um eine adjustierte Oberfläche zu gestalten, benötigt der Zahntechniker in der Regel von beiden Kiefern ein Modell. Die ideale Kieferstellung wird in die Schiene eingearbeitet. Dazu wird die Oberfläche der Schiene mit Einkerbungen und Reliefs bzw. Rillen so gestaltet, dass sie die Okklusion in der vorher bestimmten Bisslage fixiert bzw. genau einstellt (justiert).


Indikationen

Eine Relaxierungsschiene mit adjustierter Oberfläche ist angezeigt bei

  • Kiefergelenkstörungen,
  • Myoarthropathien und
  • zur Behebung von Fehlgewohnheiten.
  • GKV-Patient/vertragszahnärztliche Versorgung analoges Vorgehen

    Hauptleistungen

    (0)BEMA-Nr.GOZ-Nr.LeistungAnzahlAnmerkung
    2
    Schriftliche Niederlegung eines Heil- und Kostenplanes1
    K1a
    Eingliedern eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberflächeje SchieneEs ist für die Abrechnung nicht relevant, ob die Schiene für den Ober- oder Unterkiefer angefertigt wird.

    Arbeitsmodelle sind in der BEMA-Nr. K1 inbegriffen und können nicht separat abgerechnet werden.

    zzgl. Praxismaterialkosten gemäß BEMA


    Optionale Zusatzleistungen

    (0)BEMA-Nr.GOZ-Nr.LeistungAnzahlAnmerkung
    7b
    Vorbereitende Maßnahmen

    Abformung, Bissnahme für das Erstellen von Modellen des Ober- und Unterkiefers zur diagnostischen Auswertung und Planung sowie schriftliche Niederlegung
    1Arbeitsmodelle sind in der BEMA-Nr. K1 inbegriffen und können nicht separat abgerechnet werden.
    98a
    Abformung mit individuellem oder individualisiertem Löffel, je Kieferje KieferIst ein konfektionierter Löffel für die Abformung nicht ausreichend, kann ein individueller Löffel verwendet werden.

    Nicht in jeder KZV möglich.

    zzgl. Praxismaterialkosten gemäß BEMA
    K7
    Kontrollbehandlung, ggf. mit einfachen Korrekturen des Aufbissbehelfs oder der Fixierungeinmal je Sitzung (Häufigkeit je nach Bedarf)
    K8
    Kontrollbehandlung mit Einschleifen des Aufbissbehelfs oder der Schienung (subtraktive Methode)einmal je Sitzung (Häufigkeit je nach Bedarf)
    K9
    Kontrollbehandlung mit Aufbau einer neuen adjustierten Oberfläche (additive Methode)einmal je Sitzung (Häufigkeit je nach Bedarf)

    8010Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, auch Stützstiftregistrierung, je Registratje Registrat, maximal zweimal je Sitzungzzgl. Praxismaterialkosten gemäß § 4 Abs. 3 GOZ

    8020Arbiträre Scharnierachsenbestimmung (eingeschlossen sind die arbiträre Scharnierachsenbestimmung, das Anlegen eines Übertragungsbogens, das Koordinieren eines Übertragungsbogens mit einem Artikulator)einmal je Sitzungzzgl. Praxismaterialkosten gemäß § 4 Abs. 3 GOZ

    8050Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung halbindividueller Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten, je Sitzungeinmal je Sitzung


    Empfohlene Laborrechnung

    (0)BEL-II-Nr.MengeText
    001 03Modell
    002 11Dublieren eines Modells
    012 01Mittelwertartikulator
    401 01Aufbissbehelfe m. adj. Oberfläche
    710 02Aufbiss
    933 02Versandkosten (nicht im Praxislabor)


    Im Allgemeinen kommt es nicht auf die Form der Schiene an, sondern auf deren Wirkprinzip, um zu bestimmen, ob die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden können.

    Alle Schienen, die für die Funktionstherapie verwendet werden, sind von den Leistungen der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) ausgeschlossen.

    Grundsätzlich gilt, dass vor der Erbringung von außervertraglichen Leistungen eine schriftliche Privatvereinbarung gemäß § 8 Abs. 7 BMV-Z zwischen dem Zahnarzt und dem Zahlungspflichtigen zu treffen ist. Als Gebührenposition ist die GOZ-Nr. 7010 heranzuziehen.

  • GKV-Patient/vertragszahnärztliche Versorgung digitales Vorgehen

    Hauptleistungen

    (0)BEMA-Nr.GOZ-Nr.LeistungAnzahlAnmerkung

    0030Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans nach Befundaufnahme und gegebenenfalls Auswertung von Modellen1Die GOZ-Nrn. 0030 und 0040 können nicht nebeneinander berechnet werden.

    0065Optisch-elektronische Abformung einschließlich vorbereitender Maßnahmen, einfache digitale Bissregistrierung und Archivierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereichje Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, maximal viermal je SitzungNeben der Leistung nach der GOZ-Nr. 0065 sind konventionelle Abformungen nach diesem Gebührenverzeichnis für dieselbe Kieferhälfte oder denselben Frontzahnbereich nicht berechnungsfähig.

    Die GOZ-Nr. 0065 darf neben einer Leistung, die neben anderen Leistungsbestandteilen auch Abformungen beinhalten, zusätzlich berechnet werden. Das gilt für die Berechnung der GOZ-Nrn. 0050 und 0060 dann, wenn die Auswertung zur Diagnose oder Planung anhand von körperlichen Modellen erfolgt, die z. B. mittels 3D-Drucker hergestellt wurden.

    7010Eingliederung eines Aufbissbehelfes mit adjustierter Oberflächeeinmal je SchieneEs ist für die Abrechnung nicht relevant, ob die Schiene für den Ober- oder Unterkiefer angefertigt wird.

    Im digitalen Workflow hergestellte Schienen sind in der Regel nicht zu den vertragszahnärztlichen Leistungen zuzuordnen und sind deswegen nicht zulasten der GKV abrechenbar.

    Privatvereinbarung gemäß § 8 Abs. 7 BMV-Z


    Optionale Zusatzleistungen

    (0)GOZ-Nr.LeistungAnzahlAnmerkung
    0040Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans bei kieferorthopädischer Behandlung oder bei funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Maßnahmen nach Befundaufnahme und Ausarbeitung einer BehandlungsplanungeinmalDie GOZ-Nrn. 0030 und 0040 können nicht nebeneinander berechnet werden.
    0050Abformung oder Teilabformung eines Kiefers für ein Situationsmodell einschließlich Auswertung zur Diagnose oder Planungeinmal für den Ober- oder Unterkiefer
    0060Abformung beider Kiefer für Situationsmodelle und einfache Bissfixierung einschließlich Auswertung zur Diagnose oder Planungeinmalzzgl. Praxismaterialkosten gemäß § 4 Abs. 3 GOZ

    Arbeitsmodelle sind in der GOZ-Nr. 7010 inbegriffen und können nicht separat nach GOZ berechnet werden.
    8000Klinische Funktionsanalyse einschließlich Dokumentationeinmal
    8010Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, auch Stützstiftregistrierung, je Registratje Registrat, maximal zweimal je Sitzungzzgl. Praxismaterialkosten gemäß § 4 Abs. 3 GOZ
    8020Arbiträre Scharnierachsenbestimmung (eingeschlossen sind die arbiträre Scharnierachsenbestimmung, das Anlegen eines Übertragungsbogens, das Koordinieren eines Übertragungsbogens mit einem Artikulator)einmal je Sitzungzzgl. Praxismaterialkosten gemäß § 4 Abs. 3 GOZ
    8050Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung halbindividueller Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten, je Sitzungeinmal je Sitzung


    Wichtig
    Der digitale Workflow kann die Herstellung von Schienen effizienter machen, indem digitale Abformungen, CAD-Designs und CAM-Fertigung genutzt werden.

    Eine Abrechnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ist jedoch vornehmlich für herkömmliche Herstellungsverfahren vorgesehen. Einige KZVen erlauben aber die Berechnung zulasten der GKV sofern anhand des Scans konventionelle Modelle gefertigt werden, auf denen die Schiene angefertigt wird.

    Diese Ausnahme ist unbedingt bei der zuständigen KZV zu erfragen.

  • Empfohlene Laborrechnung

    Variante 1: mit echten Gips-Modellen nach Desktop-Scan

    (0)BEL-II-Nr.beb-97-Nr.MengeText
    001 03Modell
    002 11Dublieren eines Modells
    012 01Mittelwertartikulator
    401 01Aufbissbehelfe m. adj. Oberfläche
    710 02Aufbiss
    933 02Versandkosten (nicht im Praxislabor)

    0840*1Scannen, Konstruktion & Datentransfer

    0842*1CAD/CAM-Element nacharbeiten

    2790*1Anlage Auftragsdaten

    *nicht in der beb 97 vorhanden, eigene Nummer anlegen


    Variante 2: mit gedruckten und einartikulierten Kunststoffmodellen nach Desktop-Scan

    (0)BEL-II-Nr.beb-97-Nr.MengeText

    0034*2Kunststoffmodell, 3D gedruckt
    012 0
    1Mittelwertartikulator
    401 0
    1Aufbissbehelfe m. adj. Oberfläche
    710 0
    2Aufbiss
    933 0
    2Versandkosten (nicht im Praxislabor)

    0840*1Scannen, Konstruktion & Datentransfer

    0842*1CAD/CAM Element nacharbeiten

    2790*1Anlage Auftragsdaten

    07322Desinfektion (wird je Vorgang berechnet)

    *nicht in der beb 97 vorhanden, eigene Nummer anlegen

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