Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Schienen
Relaxierungsschiene mit adjustierter Oberfläche
Relaxierungsschiene mit adjustierter Oberfläche
Relaxierung bedeutet Entspannung bzw. Erholung. Eine Relaxierungsschiene soll bei entsprechender Indikation ermöglichen, dass sich die Zähne und der Zahnhalteapparat von übermäßiger Belastung erholen können. Bei pathologischem Knirschen oder Pressen mit den Zähnen dient die Relaxierungsschiene dazu, Ober- und Unterkiefer voneinander zu trennen und sorgt so für eine natürliche Abstandshaltung, die nötig ist, um das Kiefergelenk zu entlasten. Eine Relaxierungsschiene wird also zum Zweck der Entspannung des Kauorgans angefertigt. Sie wird daher manchmal auch als Entspannungsschiene bezeichnet.
Eine Relaxierungsschiene kann sowohl für den Ober- als auch für den Unterkiefer gefertigt werden und führt über die gesamte Zahnreihe. Für die Definition „mit adjustierter Oberfläche“ ist die Fertigungsart der Schiene entscheidend. Um eine adjustierte Oberfläche zu gestalten, benötigt der Zahntechniker in der Regel von beiden Kiefern ein Modell. Die ideale Kieferstellung wird in die Schiene eingearbeitet. Dazu wird die Oberfläche der Schiene mit Einkerbungen und Reliefs bzw. Rillen so gestaltet, dass sie die Okklusion in der vorher bestimmten Bisslage fixiert bzw. genau einstellt (justiert).
Indikationen
Eine Relaxierungsschiene mit adjustierter Oberfläche ist angezeigt bei
- Kiefergelenkstörungen,
- Myoarthropathien und
- zur Behebung von Fehlgewohnheiten.
- GKV-Patient/vertragszahnärztliche Versorgung analoges Vorgehen
Hauptleistungen
(0)BEMA-Nr. GOZ-Nr. Leistung Anzahl Anmerkung 2 Schriftliche Niederlegung eines Heil- und Kostenplanes 1 K1a Eingliedern eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche je Schiene Es ist für die Abrechnung nicht relevant, ob die Schiene für den Ober- oder Unterkiefer angefertigt wird.
Arbeitsmodelle sind in der BEMA-Nr. K1 inbegriffen und können nicht separat abgerechnet werden.
zzgl. Praxismaterialkosten gemäß BEMA
Optionale Zusatzleistungen(0)BEMA-Nr. GOZ-Nr. Leistung Anzahl Anmerkung 7b Vorbereitende Maßnahmen
Abformung, Bissnahme für das Erstellen von Modellen des Ober- und Unterkiefers zur diagnostischen Auswertung und Planung sowie schriftliche Niederlegung1 Arbeitsmodelle sind in der BEMA-Nr. K1 inbegriffen und können nicht separat abgerechnet werden. 98a Abformung mit individuellem oder individualisiertem Löffel, je Kiefer je Kiefer Ist ein konfektionierter Löffel für die Abformung nicht ausreichend, kann ein individueller Löffel verwendet werden.
Nicht in jeder KZV möglich.
zzgl. Praxismaterialkosten gemäß BEMAK7 Kontrollbehandlung, ggf. mit einfachen Korrekturen des Aufbissbehelfs oder der Fixierung einmal je Sitzung (Häufigkeit je nach Bedarf) K8 Kontrollbehandlung mit Einschleifen des Aufbissbehelfs oder der Schienung (subtraktive Methode) einmal je Sitzung (Häufigkeit je nach Bedarf) K9 Kontrollbehandlung mit Aufbau einer neuen adjustierten Oberfläche (additive Methode) einmal je Sitzung (Häufigkeit je nach Bedarf) 8010 Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, auch Stützstiftregistrierung, je Registrat je Registrat, maximal zweimal je Sitzung zzgl. Praxismaterialkosten gemäß § 4 Abs. 3 GOZ 8020 Arbiträre Scharnierachsenbestimmung (eingeschlossen sind die arbiträre Scharnierachsenbestimmung, das Anlegen eines Übertragungsbogens, das Koordinieren eines Übertragungsbogens mit einem Artikulator) einmal je Sitzung zzgl. Praxismaterialkosten gemäß § 4 Abs. 3 GOZ 8050 Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung halbindividueller Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten, je Sitzung einmal je Sitzung
Empfohlene Laborrechnung(0)BEL-II-Nr. Menge Text 001 0 3 Modell 002 1 1 Dublieren eines Modells 012 0 1 Mittelwertartikulator 401 0 1 Aufbissbehelfe m. adj. Oberfläche 710 0 2 Aufbiss 933 0 2 Versandkosten (nicht im Praxislabor)
Im Allgemeinen kommt es nicht auf die Form der Schiene an, sondern auf deren Wirkprinzip, um zu bestimmen, ob die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden können.Alle Schienen, die für die Funktionstherapie verwendet werden, sind von den Leistungen der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) ausgeschlossen.
Grundsätzlich gilt, dass vor der Erbringung von außervertraglichen Leistungen eine schriftliche Privatvereinbarung gemäß § 8 Abs. 7 BMV-Z zwischen dem Zahnarzt und dem Zahlungspflichtigen zu treffen ist. Als Gebührenposition ist die GOZ-Nr. 7010 heranzuziehen.
- GKV-Patient/vertragszahnärztliche Versorgung digitales Vorgehen
Hauptleistungen
(0)BEMA-Nr. GOZ-Nr. Leistung Anzahl Anmerkung 0030 Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans nach Befundaufnahme und gegebenenfalls Auswertung von Modellen 1 Die GOZ-Nrn. 0030 und 0040 können nicht nebeneinander berechnet werden. 0065 Optisch-elektronische Abformung einschließlich vorbereitender Maßnahmen, einfache digitale Bissregistrierung und Archivierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, maximal viermal je Sitzung Neben der Leistung nach der GOZ-Nr. 0065 sind konventionelle Abformungen nach diesem Gebührenverzeichnis für dieselbe Kieferhälfte oder denselben Frontzahnbereich nicht berechnungsfähig.
Die GOZ-Nr. 0065 darf neben einer Leistung, die neben anderen Leistungsbestandteilen auch Abformungen beinhalten, zusätzlich berechnet werden. Das gilt für die Berechnung der GOZ-Nrn. 0050 und 0060 dann, wenn die Auswertung zur Diagnose oder Planung anhand von körperlichen Modellen erfolgt, die z. B. mittels 3D-Drucker hergestellt wurden.7010 Eingliederung eines Aufbissbehelfes mit adjustierter Oberfläche einmal je Schiene Es ist für die Abrechnung nicht relevant, ob die Schiene für den Ober- oder Unterkiefer angefertigt wird.
Im digitalen Workflow hergestellte Schienen sind in der Regel nicht zu den vertragszahnärztlichen Leistungen zuzuordnen und sind deswegen nicht zulasten der GKV abrechenbar.
Privatvereinbarung gemäß § 8 Abs. 7 BMV-Z
Optionale Zusatzleistungen(0)GOZ-Nr. Leistung Anzahl Anmerkung 0040 Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans bei kieferorthopädischer Behandlung oder bei funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Maßnahmen nach Befundaufnahme und Ausarbeitung einer Behandlungsplanung einmal Die GOZ-Nrn. 0030 und 0040 können nicht nebeneinander berechnet werden. 0050 Abformung oder Teilabformung eines Kiefers für ein Situationsmodell einschließlich Auswertung zur Diagnose oder Planung einmal für den Ober- oder Unterkiefer 0060 Abformung beider Kiefer für Situationsmodelle und einfache Bissfixierung einschließlich Auswertung zur Diagnose oder Planung einmal zzgl. Praxismaterialkosten gemäß § 4 Abs. 3 GOZ
Arbeitsmodelle sind in der GOZ-Nr. 7010 inbegriffen und können nicht separat nach GOZ berechnet werden.8000 Klinische Funktionsanalyse einschließlich Dokumentation einmal 8010 Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, auch Stützstiftregistrierung, je Registrat je Registrat, maximal zweimal je Sitzung zzgl. Praxismaterialkosten gemäß § 4 Abs. 3 GOZ 8020 Arbiträre Scharnierachsenbestimmung (eingeschlossen sind die arbiträre Scharnierachsenbestimmung, das Anlegen eines Übertragungsbogens, das Koordinieren eines Übertragungsbogens mit einem Artikulator) einmal je Sitzung zzgl. Praxismaterialkosten gemäß § 4 Abs. 3 GOZ 8050 Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung halbindividueller Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten, je Sitzung einmal je Sitzung
Wichtig
Der digitale Workflow kann die Herstellung von Schienen effizienter machen, indem digitale Abformungen, CAD-Designs und CAM-Fertigung genutzt werden.Eine Abrechnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ist jedoch vornehmlich für herkömmliche Herstellungsverfahren vorgesehen. Einige KZVen erlauben aber die Berechnung zulasten der GKV sofern anhand des Scans konventionelle Modelle gefertigt werden, auf denen die Schiene angefertigt wird.
Diese Ausnahme ist unbedingt bei der zuständigen KZV zu erfragen.
- Empfohlene Laborrechnung
Variante 1: mit echten Gips-Modellen nach Desktop-Scan
(0)BEL-II-Nr. beb-97-Nr. Menge Text 001 0 3 Modell 002 1 1 Dublieren eines Modells 012 0 1 Mittelwertartikulator 401 0 1 Aufbissbehelfe m. adj. Oberfläche 710 0 2 Aufbiss 933 0 2 Versandkosten (nicht im Praxislabor) 0840* 1 Scannen, Konstruktion & Datentransfer 0842* 1 CAD/CAM-Element nacharbeiten 2790* 1 Anlage Auftragsdaten *nicht in der beb 97 vorhanden, eigene Nummer anlegen
Variante 2: mit gedruckten und einartikulierten Kunststoffmodellen nach Desktop-Scan(0)BEL-II-Nr. beb-97-Nr. Menge Text 0034* 2 Kunststoffmodell, 3D gedruckt 012 0 1 Mittelwertartikulator 401 0 1 Aufbissbehelfe m. adj. Oberfläche 710 0 2 Aufbiss 933 0 2 Versandkosten (nicht im Praxislabor) 0840* 1 Scannen, Konstruktion & Datentransfer 0842* 1 CAD/CAM Element nacharbeiten 2790* 1 Anlage Auftragsdaten 0732 2 Desinfektion (wird je Vorgang berechnet) *nicht in der beb 97 vorhanden, eigene Nummer anlegen






