Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Chairside-Leistungen 1410
1410 Umarbeitung/Adaption eines vorhandenen Zahnersatzes zum Provisorium
Umarbeitung/Adaption eines vorhandenen Zahnersatzes zum Provisorium
*Diese zahntechnische Leistung ist in der beb 97 nicht enthalten. Nummer und Leistungstext sind lediglich als Vorschlag zu verstehen und können durch die Praxis angepasst und/oder verändert werden.
Chairside-Leistungen 1410 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Die zahntechnische Leistung wird 1 x je umgearbeiteter Krone, auch Ankerkrone, berechnet.
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Die zahntechnische Leistung beschreibt extraorale Maßnahmen zur Umarbeitung eines vorhandenen definitiven Zahnersatzes (z. B. Krone, Ankerkrone, Brücke) zum Provisorium.
- Zu diesen Maßnahmen können folgende Tätigkeiten gehören: Wiederherstellungsmaßnahmen, wie z. B. Verschluss eines Trennspaltes einer Krone/Ankerkrone mit Kunststoff, Adaptionsmaßnahmen und Politur nach Abtrennen einer verblockten Krone etc.
- Allgemeines
Erfolgt die Umarbeitung nicht chairside, sondern als zahnärztliche Leistung im Mund des Patienten, kommt eine analoge Abrechnung nach § 6 (1) GOZ in Betracht.
- Spitta Kommentar
Vergleich Bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen:
- Das BEL II enthält keine vergleichbare Leistung.