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Wann es sinnvoll ist, die Grundschuld zu löschen
Zurück- 6. Dezember 2022
- Lesezeit: 2min
Arbeiten & Organisieren
Wichtiger Hinweis für Zahnärztinnen und Zahnärzte als Immobilienbesitzer/innen
Banken sichern sich bei Immobilienkrediten ab. Sind Haus oder Eigentumswohnung abbezahlt, können Verbraucher/innen die Grundschuld aber löschen lassen. Diese Entscheidung sollten sie gut abwägen. Vor dem Kauf einer Immobilie kann es sinnvoll sein, eine Grundschuld aus dem Grundbuch löschen zu lassen. Für manche Interessenten ist nämlich ein lastenfreier Kauf attraktiver.
Die Grundschuld dient der Bank als Sicherheit für den Immobilienkredit und gibt dem Geldinstitut das Recht zu einer Zwangsversteigerung, falls die Schuldnerin oder der Schuldner die Raten nicht bezahlt. Ist der Kredit getilgt, kann sie gelöscht werden – schließlich hat sich ihre Sicherheitsfunktion erfüllt. Nötig ist das nicht immer. Das Austragen kostet Geld. Und: Eine Grundschuld ist im Grundbuch als solche nicht schädlich. Unnötig ist das Löschen zum Beispiel, wenn der Kredit zwar abbezahlt ist, die Besitzerin oder der Besitzer aber für eine größere Renovierung erneut Geld von der Bank leihen möchte. Zumindest dann, wenn sie/er die ursprüngliche Grundschuld dafür nicht erhöhen muss.
Ein weiteres Szenario ist die Anschlussfinanzierung eines laufenden Darlehens. Da macht es mehr Sinn, die vorhandene Grundschuld zu übertragen, als sie zu löschen und dann zugunsten der neuen Bank eine neue Grundschuld eintragen zu lassen.
Die Löschung der Grundschuld läuft über das Grundbuchamt. Erforderlich ist hierfür eine Löschungsbewilligung des eingetragenen Gläubigers in notarieller Form und beglaubigte Löschungszustimmungen von allen eingetragenen Eigentümer/innen. Diese Unterlagen werden dann selbst oder vom Notar beim Amt eingereicht. Dort wird der Antrag geprüft und die Grundschuld schließlich gelöscht. Die Gebühren beim Grundbuchamt hängen vom Wert der Grundschuld ab. Bei den Beglaubigungen der Unterschriften auf dem Löschungsantrag kommt es darauf an, ob das beim Notar oder einer anderen vom Grundbuchamt akzeptierten Stelle vorgenommen wird. Hierzu gibt es je nach Region unterschiedliche Regelungen.
Soll der Notar nicht nur beglaubigen, sondern den Antrag auch erstellen und dazu noch die Korrespondenz mit dem Grundbuchamt übernehmen, steigen die Kosten. Insgesamt können so schnell mehrere Hundert Euro anfallen.