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Steuer- und Rechtstipps — Zahnmedizin

Praxiswebsite

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  • 9. November 2022
  • Lesezeit: 3min
Was Inhaber/innen von Zahnarztpraxen beim Copyright von Bildern beachten müssen

Arbeiten & Organisieren

Eine gute Praxiswebsite steht und fällt mit den verwendeten Bildern. Doch die rechtssichere Nutzung von Fotos im Netz ist eine Wissenschaft für sich.

Eine professionell gestaltete Website gehört für die meisten niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte zum Standard. Allerdings sollte klar sein: Neben den Informationen zur Praxis und den angebotenen Behandlungen interessieren sich Patientinnen und Patienten vor allem für die Fotos der Räumlichkeiten und des Teams. Sie sollten ein möglichst authentisches und sympathisches Bild vermitteln. Kommen Symbolfotos zum Einsatz, sollten sie zum Stil und der Praxisphilosophie passen. Doch nicht nur die Motive sollten dabei sorgfältig gewählt sein. Praxisinhaber/innen, die Bilder ihrer Mitarbeiter/innen oder typischen Alltagssituationen ins Netz stellen wollen, müssen im Vorfeld einige wichtige (juristische) Fragen klären.

Nutzungsrechte abklären

Wer sich und sein Praxisteam von einer/einem professionellen Fotograf/in ablichten lässt, sollte im zugrunde liegenden Vertrag nicht nur das Honorar beziehungsweise den Preis pro Foto festlegen. Mindestens genauso wichtig ist die Abtretung der Bildrechte. Diese muss ein Vertrag regeln und festhalten, wie und wo die Bilder verwenden werden dürfen. Sinnvoll ist zudem eine Vereinbarung, wie die/der Fotograf/in als Urheber/in bei Veröffentlichung bezeichnet wird – etwa: „Foto: Bildagentur X, Studio Y“.

Weiter ist wichtig: Wer eine/n Innenarchitekt/in damit beauftragt hat, die Praxisräume zu renovieren und nun Fotos der Ergebnisse ins Netz stellen will, sollte sich auch von ihr/ihm das Plazet für die Veröffentlichung holen, da auch sie/er ein Urheberrecht an ihrer/seiner Arbeit besitzt.

Selbst gemachte Bilder auf der Praxiswebsite

Zahnärztinnen und Zahnärzte, die gerne selbst zur Kamera greifen, haben in Sachen Nutzungsrechte weniger Probleme. Wer jedoch den Praxisalltag im Bild festhalten will, muss auf der Hut sein. Nicht nur sollte von Mitarbeiter/innen die Erlaubnis zur Veröffentlichung ihrer Bilder auf der Praxiswebsite vorliegen. Wenn eine Ärztin oder ein Arzt konkrete Behandlungssituationen festhalten will, müssen auch die Patient/innen und – bei Kindern – die Eltern mit der Veröffentlichung einverstanden sein.

Bilder aus dem Netz

Praxisinhaber/innen, die ihre Website mit klassischen Symbolfotos aufhübschen wollen, sollten idealerweise auf (kostenpflichtige) Angebote von Agenturen zugreifen, wie etwa AdobeStock oder istockphotos. Nicht zu empfehlen ist hingegen, Aufnahmen aus dem Netz herunterzuladen und zu nutzen. Wer das macht, riskiert eine Abmahnung und zahlt im schlimmsten Fall nicht nur Schadenersatz an die Inhaberin oder den Inhaber der Bildrechte, sondern auch die Honorare für den Abmahnanwalt und den eigenen Rechtsbeistand. Die Kosten können schnell mehr als tausend Euro betragen – und zwar pro Foto.

Wer nicht auf kostenlose Bilder verzichten will, sollte darauf achten, dass die Fotos eine sogenannte Creative-Commons-Lizenz besitzen. In diesem Fall darf man die Werke gratis verwenden, wenn Nutzer/in und Lizenz genannt werden. Das klingt machbar, ist in der Praxis aber ein fehleranfälliges Unterfangen. Meist fahren Ärzt/innen besser, wenn sie von Anfang an kostenpflichtige Agenturfotos kaufen oder auf eigene individuelle Bilder setzen. Letztere bieten nicht nur größtmögliche Rechtssicherheit, sondern wirken auch authentischer, passen optimal zum Image der Praxis – und heben sich wohltuend von der großen Masse jener Websites ab, die am Ende doch alle ähnliche, gestellte Beratungsszenen zeigen.

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