Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Nachfolge und Übergang der Praxis
Zurück- 6. Dezember 2022
- Lesezeit: 3min
Arbeiten & Organisieren
Über den eigenen Ruhestand nachzudenken, können sich freiberufliche Ärztinnen und Ärzte, die mit Herzblut in ihrer eigenen Praxis arbeiten, nur schwer vorstellen. Noch weniger, Dinge wie Unfall oder Tod früh zu regeln. Es bringt jedoch Vorteile mit sich, die eigene Nachfolge und den Übergang rechtzeitig zu klären.
Für die Nachfolge in der Praxis existieren verschiedene Modelle: zum einen die externe Übernahme, zum anderen die (familien-)interne Lösung. Vielleicht kennen Sie im näheren Umfeld bereits eine Kollegin oder einen Kollegen, der Interesse an einer mittelfristigen Übernahme hätte. Oder aber ein/e junge/r Mediziner/in steigt per Kooperation in Ihre Praxis mit ein. Eine andere Variante ist, die/den mögliche/n Nachfolger/in in der Praxis anzustellen. Gegebenenfalls ist auch eine Übergabe in Teilzeit möglich. Dafür muss die Zulassung entsprechend angepasst werden.
Auch familieninterne Nachfolge hat ihre Tücken
Wenn eine familieninterne Nachfolge möglich ist, sollten Sie in jedem Fall rechtzeitig Vorkehrungen treffen. Denn wenn die Praxis erst im Erbfall auf Ihre Nachkommen übergeht, greifen gesetzliche Regelungen – und diese sind nicht speziell auf Arztpraxen ausgelegt. Allerdings ist nicht vorgegeben, dass Tochter oder Sohn ebenfalls einen medizinischen Beruf gewählt hat – und wenn doch, ob das Kind die betriebswirtschaftlich notwendigen Kenntnisse für das Führen einer Arztpraxis mitbringt. Außerdem sind die Vorgaben des Erbschaftsteuerrechts zu beachten. Wenn Sie eine/n externe/n Nachfolger/in suchen, können Sie beispielsweise in Praxisbörsen, über Landesverbände und die Kassenärztlichen Vereinigungen nach der/dem richtigen Kandidat/in suchen.
Vertragsärztliche Zulassung beachten
Bei beiden Modellen dürfen Sie darüber hinaus die personengebundene vertragsärztliche Zulassung nicht aus den Augen verlieren. Wichtig ist außerdem, ob sich die Praxis in einem offenen oder gesperrten Bereich befindet. Ist das Gebiet offen, also medizinisch unterversorgt, kann die Nachfolge entweder direkt per Übergabe oder aber per Ausschreibung geregelt werden. Ist der Bereich gesperrt und damit überversorgt, muss ein Ausschuss entscheiden, ob aus Versorgungsgründen nachbesetzt werden muss.
Ertragswert der Praxis berechnen
Basis für jede Übernahme ist der Verkaufs- bzw. Ertragswert der Praxis. Er ergibt sich in der Regel aus der Höhe des Umsatzes, daneben spielen die Privatpatientenquote, die technische Ausstattung und der Standort eine Rolle. Darüber hinaus sollten Sie sich Gedanken über das Personal machen: Soll das Team übernommen werden oder bringt der neue Kollege eigene Mitarbeiter mit? Denken Sie auch daran, Verträge anzupassen – etwa für die Miete der Praxis oder für Versicherungen.
Steuerberater/in kontaktieren
Bereits mehrere Jahre vor Ihrem geplanten Ruhestand sollten Sie einen konkreten Plan in der Tasche haben und sich fachlich beraten lassen. Eine/n Steuerberater/in mit Kenntnissen in der Heilberufsbranche sollten Sie ebenso konsultieren wie eine/n auf Erb- und Familienrecht spezialisierte/n Anwält/in. In einem Testament sollten Sie klare Bestimmungen treffen und gegebenenfalls auch einen Testamentsvollstrecker bestellen, der die Übergabe in Ihrem Sinne überwacht.