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Neue Bodenrichtwerte bereits zum 01.01.2022
Zurück- 15. November 2022
- Lesezeit: 2min
Arbeiten & Organisieren
Deutsches Forum für Erbrecht rät zu vorgezogenen Immobilienschenkungen
Für die steuerliche Bewertung von Immobilien spielt meist der Bodenrichtwert eine entscheidende Rolle. Dieser wird üblicherweise alle zwei Jahre aktualisiert. Wegen der anstehenden Grundsteuerreform ist der Wert zum 01.01.2022 angepasst worden, auch wenn die letzte Aktualisierung erst vor einem Jahr erfolgte. Da mit erheblichen Steigerungen der Bodenrichtwerte zu rechnen ist, sollten ursprünglich für das Jahr 2022 geplante Immobilienschenkungen vorverlegt werden. Sonst droht eine erhöhte Steuerlast.
Sie möchten also in absehbarer Zeit (bis 31. Dezember 2022) Immobilienvermögen auf die nächste Generation übertragen, dann sollten Sie diese Schenkung unter Umständen vorziehen, da der Bodenrichtwert, der der größte werttreibende Faktor für den schenkungssteuerlichen Wert ist, dieses Mal bereits nach einem Jahr und nicht – wie bisher - nach zwei Jahren neu festgesetzt wird. Eigentümerinnen und Eigentümer werden im Laufe des Jahres 2022 aufgefordert, eine Steuerklärung zu ihrem Grundvermögen abzugeben.
Feststellung der Bodenrichtwerte
Grundsätzlich bedeutet eine vorgezogene Feststellung der Bodenrichtwerte nicht zwangsläufig auch eine Erhöhung der daraus resultierenden Grundstückswerte, allerdings zeigt die vergangene Entwicklung, dass insbesondere in Ballungsgebieten jede Neufeststellung der vergangenen Jahre auch eine Erhöhung bedeutet hat. Dies kann gerade bei Schenkungen, die genau auf die derzeit offenen Freibeträge abgestimmt sind oder durch Nießbräuche gemindert sind, erhöhte Steuern bedeuten. Seit dem 1. Januar 2022 sind daher die neuen Bodenrichtwerte bei der Wertermittlung und damit auch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer anzusetzen. Zu berücksichtigen ist, dass die genaue Erhöhung nicht bereits seit 1. Januar 2022 feststehen wird, sondern erst im Laufe des Jahres bekannt gegeben wird.
Aus steuerlicher Sicht kann daher eine Übertragung, z. B. von Immobilienvermögen zu Lebzeiten sehr sinnvoll sein. Die Übertragung einer Wohnung oder eines Wohnhauses im Wege der Schenkung von den Eltern an die Kinder muss notariell beurkundet werden. Sie erfolgt im Rahmen eines sogenannten Übertragungs- oder Überlassungsvertrages. Man spricht auch von einer Immobilienübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.