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Bescheid-Prüfung: Darauf sollte man achten
Zurück- 15. November 2022
- Lesezeit: 6min
Arbeiten & Organisieren
Deutschland verfügt über die kompliziertesten Steuerstrukturen. Da gibt es die Abgabenordnung (AO), die Einkommensteuer (ESt), die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV), das Einkommensteuergesetz (EStG) usw. Es ergehen Urteile, die über mehrere Jahre rückwirkend ihre Auswirkungen zeigen. Es gibt es noch offene Verfahren, die erst einmal abgewartet werden müssen. Und Bürger/innen erhalten „vorläufige“ Bescheide usw. Es ist schwierig, dieses Steuer- und Gesetzesdickicht zu durchschauen, denn ein bspw. falsch berechnetes zu versteuerndes Einkommen lässt schnell den Kindergeldbescheid wieder aufheben und es drohen hohe Nachzahlungen.
Eine immer größer werdende Anzahl von Steuer zahlenden Bürgerinnen und Bürgern ist einer Unzahl von steuerlichen Gesetzen und Durchführungsverordnungen unterworfen und auf Grund der hochkomplexen Steuerstrukturen auf die steuerliche Beratung vor Ort angewiesen. Aber ganz gleich, ob Mandant/in oder steuerliche/r Berater/in: Alle müssen sich an die schnell wechselnden Rahmenbedingungen anpassen.
Hinzu kommt eine weitere Tatsache: Der Streit um die richtige Anwendung des Steuerrechts wird vor dem Hintergrund leerer Staatskassen immer härter zwischen den Beteiligten ausgetragen. Daher wird es zukünftig äußerst wichtig sein, sich rechtzeitig auf einen eventuell eintretenden Streit mit den Finanzbehörden vorzubereiten, um die eigene Rechtsmeinung mit Hilfe ihrer/seines steuerlichen Berater/in erfolgreich vertreten zu können. Mit Hilfe versierter steuerlichen Beratung haben Mandant/innen die Möglichkeit, sich bei steuerrechtlichen Streitfragen in jedem Verfahrensstadium vertreten zu lassen. Die Berater/innen selbst erörtern mit den Mandant/innen gemeinsam die möglichen prozessualen Wege und schlagen unter Beachtung des Kostenrisikos das weitere Vorgehen vor.
Dabei geht es nicht nur um den gläsernen Mandanten, es geht vielmehr um leichte kleine Fehler, die im Strudel der Ereignisse passieren. Entweder bleiben steuerliche (An-)Fragen unbeantwortet oder es fallen anfängliche Schwächen in der Buchhaltung, bei der Einkommen- oder der Erbschaftsteuer-Erklärung nicht sofort auf – bis es zu spät ist. Die Gefahr vervielfacht sich, wenn es bspw. um Verflechtungen zu Lebzeiten des Erblassers bezüglich steuerlicher Auslegungs- oder Gestaltungsfragen geht.
Ohne die Hilfe einer versierten Beratung stehen die Mandant*innen einem Berg von rechtlichen Ermittlungsbefugnissen durch die Steuerbehörden gegenüber. Dabei wird die steuerrechtliche Verfolgung immer konsequenter und die Ermittlung steuerrechtlicher Sachverhalte erfolgt mit immer größerer Treffergenauigkeit. In früheren Zeiten konnten noch Fehler, die aufgedeckt wurden, in einvernehmlicher Weise bereinigt werden. Heute führen solche Fehler – ob bewusst oder unbewusst unterlaufen – sofort zu einem entsprechenden Steuerstrafverfahren.
Ob Unternehmen oder Privatbürger – jegliche (Aufsichts-)Pflichtverletzungen werden konsequent verfolgt. Dabei kommt es nicht immer nur zur Festsetzung von Geldbußen, schneller denn je erfolgt heute eine sog. freiheitsentziehende Maßnahme. In den meisten Fällen lassen sich solche Folgen durch eine präventive Beratung vermeiden. Entsprechende Fachleute verfügen nämlich aufgrund ihrer praktischen Erfahrungen sowie in vielen Fällen der Doppelqualifizierung als Rechtsanwält/innen und Steuerberater/innen über die erforderlichen Kenntnisse, um die auf den Einzelfall anzuwendende Strategie entsprechend entwickeln und umsetzen zu können.
Kontrollmöglichkeiten nutzen
Ein Bescheid muss in Bezug auf die allgemeinen Angaben wie Namen, Adresse, Geburtsdatum und Kirchenzugehörigkeit korrekt sein. Gleiches gilt für die Bankverbindung. Ein Bankenwechsel sollte dem Finanzamt umgehend mitgeteilt werden. Bezüglich der Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit sollten die Daten des Steuerbescheids mit der persönlich abgegebenen Erklärung abgeglichen werden. Werbungskosten sollten einzeln geprüft werden, nicht anerkannte Werbungskosten durch die Finanzbeamtin oder den Finanzbeamten werden auf einem separaten Blatt erklärt. Wer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hat, sollte die korrekte Übernahme der angegebenen Einnahmen und der Werbungskosten überprüfen. Handelt es sich um Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit oder aus Gewerbebetrieb, sollte geprüft werden, ob der jeweilige Gewinn auch fehlerfrei übernommen wurde.
Auch eine Überprüfung des korrekt eingetragenen Bruttoarbeitslohnes ist wichtig (evtl. Zahlendreher?). Gleiches gilt bei der Entfernungspauschale für die Zahl der Arbeitstage und die Entfernung. Wurden angefallene Gewerkschaftsbeiträge, Ausgaben für Arbeitsmittel, Verpflegungskosten etc. richtig angesetzt? Mieteinkünfte tauchen im Steuerbescheid stets als Einkünfte auf. Ob dieser Betrag richtig berechnet wurde, kann nur dann festgestellt werden, wenn die Mieten um die Werbungskosten gekürzt wurden.
Bezieher/innen von Renten oder Pensionen sollten darauf achten, dass der Freibetrag korrekt eingetragen wurde. Private Rentenbezieher/innen sollten darauf achten, dass der Ertragsanteil ordnungsgemäß berechnet wurde. Gleiches gilt für die Berücksichtigung des Altersentlastungsbetrages. Bei Fehlen ist das angegebene Geburtsdatum zu prüfen. Versicherungsbeiträge und Spenden stellen Sonderausgaben dar. Auch hier ist zu prüfen, ob diese Werte auch zutreffend im Bescheid übernommen wurden.
Achten Sie insbesondere auf Vorläufigkeitsvermerke. Ein solcher ergeht, wenn einzelne Punkte in der Steuererklärung nicht abschließend beurteilt werden können, weil bspw. Gerichtsurteile offen sind. Dabei betrifft der Vorläufigkeitsvermerk nicht den gesamten Steuerbescheid, sondern lediglich einzelne festgestellte Sach- und Rechtsfragen. Diese stehen für spätere Korrekturen offen. Man spricht also von einer vorläufigen Steuerfestsetzung, die der/dem Steuerpflichtigen den Einspruch erspart.
Achtung: Alle anderen im Bescheid aufgeführten Punkte erlangen dagegen nach Ablauf der Einspruchsfrist volle Bestandskraft. Fehlt also der Vorläufigkeitsvermerk in einem für die Steuerzahlerin bzw. den Steuerzahler wichtigen Punkt, muss Einspruch zur Vorläufigkeit für diesen Sachverhalt beantragt werden. Hieraus ergeht dann ein geänderter Bescheid durch das Finanzamt mit einer erweiterten Vorläufigkeit.
Steht der Bescheid hingegen unter dem „Vorbehalt der Nachprüfung“, bleibt dieser in seinem gesamten Umfang offen. In diesem Falle können bspw. bei Unternehmern jederzeit Außenprüfungen stattfinden, denn der Einkommensteuerbescheid bleibt in allen Punkten für Änderungen offen – diese können auch zu Gunsten des Steuerpflichtigen ausfallen. Das Finanzamt ist damit berechtigt, auch noch nach Jahren Unterlagen anzufordern bzw. Fehler zu korrigieren (indem bspw. bestimmte Aufwendungen jetzt nicht mehr anerkannt werden).
Der Vorteil: Solange ein Bescheid unter Vorbehalt steht, können Steuerpflichtige jederzeit vergessene (Betriebs-)Ausgaben nachträglich angeben.
Eine exakte Bescheid-Prüfung ist daher schon allein deshalb so wichtig, weil sich die Werte aus dem Steuerbescheid auch auf andere Leistungen niederschlagen. Sie bilden nämlich die Berechnungsgrundlage für Kindergeld etc.
Werden diese Werte nicht exakt bestimmt, besteht kein Anspruch mehr auf diese Leistungen. Steuerzahler/innen, die mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können die Finanzbeamt*innen in einem formlosen Antrag bitten, die vorgenommenen Abweichungen von der Steuererklärung entsprechend zu erläutern.