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Wundversorgungen Teil 2 – Große und /oder stark verunreinigte Wunde

  • 9. März 2023
  • Lesezeit: 5min
  • 0 Kommentare
Für die Abrechnung von Wundversorgungen stehen in der GOÄ die Ziffern Ä2000 – Ä2005 zur Verfügung.




Die unter diesen Ziffern beschriebenen Wundversorgungen lassen sich hinsichtlich zweier Kriterien untergliedern:

  1. Handelt es sich um eine Erstversorgung (im Sinne einer Sofortversorgung bzw. Notfallmaßnahme) oder um die umfangreichere bzw. weitere Versorgung einer Wunde?
  2. Handelt es sich um eine kleine (saubere) Wunde oder um eine große und/oder stark verunreinigte Wunde?
(0)
Sofortversorgung/
Notfallmaßnahme
Umfangreiche/weitere
Versorgung einer Wunde
Kleine (saubere) WundeÄ2000 - Erstversorgung einer kleinen WundeÄ2001 - Versorgung einer kleinen Wunde einschl. Naht
Ä2002 - Versorgung einer kleinen Wunde einschl. Umschneidung und Naht
Große und/oder Stark
verunreinigte Wunde
Ä2003 - Erstversorgung einer großen und/oder
stark verunreinigten Wunde
Ä2004 - Versorgung einer großen Wunde einschl. Naht
Ä2005 - Versorgung einer großen und/oder stark verunreinigten
Wunde einschl. Umschneidung und Naht

Tabelle: Übersicht Wundversorgungen

Abrechnungsbestimmung

Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.

Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die Abrechnungsbestimmungen der GOÄ-Nummern für die Versorgung großer und/oder stark verunreinigter Wunden (Ä2003, Ä2004 und Ä2005):

(0)GOÄ-Nr. 2003
(Ä2003)
PunktzahlFaktor
Erstversorgung einer großen
und/oder stark verunreinigten Wunde
1301,0
2,3
3,5
7,58
17,43
26,53

Die Ä2003 ist zutreffend, wenn es sich um eine große und/oder stark verunreinigte Wunde handelt. Auch eine kleine Wunde kann demnach gemäß Ä2003 erstversorgt werden, wenn sie stark verunreinigt ist.

Abrechenbar

  • für die Erstversorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde
  • je eigenständiger, separaten Wunde

Nicht abrechenbar

  • Für die Erstversorgung großer und/oder stark verunreinigten Wunde, die durch Operationen entstanden sind.
  • In Verbindung mit erfolgten Operationen für den Operationsabschluss.
  • Für die Kontrolle nach einem chirurgischen Eingriff, hierfür steht die GOZ-Nr. 3290 zur Verfügung.
  • Für die Nachbehandlung nach einem chirurgischen Eingriff, hierfür steht die GOZ-Nr. 3300 zur Verfügung.
  • Für die chirurgische Wundrevision, hierfür steht die GOZ-Nr. 3310 zur Verfügung. Neben den Nrn. Ä2004, Ä2005 oder Ä2006 für dieselbe Wunde.

Kommentierung

  • Eine Wunde ist als „groß“ zu bezeichnen, wenn sie entweder flächenmäßig ausgedehnt oder tiefreichend ist und neben der oberen Haut und/oder Schleimhaut auch Unterhautzellgewebe verletzt worden ist.
  • Eine Wunde ist als „stark verunreinigt“ zu bezeichnen, wenn z. B. eine Kontamination oder ein aus einer Kontamination resultierender bakterieller Befall erkennbar ist.
  • Gegebenenfalls notwendige Anästhesien können in Verbindung mit der Ä2003 berechnet werden.
(0)GOÄ-Nr. 2004
(Ä2004)
PunktzahlFaktor
Versorgung einer großen Wunde
einschließlich Naht
2401,0
2,3
3,5
13,99
32,18
48,97

Die Ä2004 ist zutreffend, wenn es sich um die Wund- und Nahtversorgung einer großen Wunde handelt. Eine Wunde ist als „groß“ zu bezeichnen, wenn sie entweder flächenmäßig ausgedehnt oder tiefreichend ist und neben der oberen Haut und/oder Schleimhaut auch Unterhautzellgewebe verletzt worden ist.

Abrechenbar

  • für die Versorgung einer großen Wunde einschließlich Naht
  • je eigenständiger, separater Wunde mit Nahtversorgung

Nicht abrechenbar

  • Für die Wund- und Nahtversorgung großer Wunden, die durch Operationen entstanden sind.
  • In Verbindung mit erfolgten Operationen für den Operationsabschluss berechnet werden (z.B. für die Wund- und Nahtversorgung nach Zahnentfernungen oder anderen kieferchirurgischen Leistungen).
  • Für die Kontrolle nach einem chirurgischen Eingriff, hierfür steht die GOZ-Nummer 3290 zur Verfügung.
  • Für die Nachbehandlung nach einem chirurgischen Eingriff, hierfür steht die GOZ-Nummer 3300 zur Verfügung.
  • Für die chirurgische Wundrevision, hierfür steht die GOZ-Nummer 3310 zur Verfügung.
  • Neben den Nrn. Ä2003, Ä2005 oder Ä2006 für dieselbe Wunde.

Kommentierung

  • Die Leistungsbeschreibung „Versorgung einer großen Wunde einschließlich Naht“ gibt Aufschluss darüber, dass eine – im Zusammenhang mit der Wundversorgung einer großen Wunder erfolgte – Naht.
    Abrechnungsvoraussetzung für die Ä2004 ist. Was die Leistungsbeschreibung der Ä2004 nicht näher spezifiziert, ist die Art der „Naht“. Es ist daher davon auszugehen, dass die Leistungsbeschreibung auch als erfüllt gilt, wenn statt einer Naht mittels Faden die Klammerung der Wunde oder ein Wundverschluss mittels Fibrinkleber erfolgte.
  • Gegebenenfalls notwendige Anästhesien können in Verbindung mit der Ä2004 berechnet werden.
(0)GOÄ-Nr. 2005
(Ä2005)
PunktzahlFaktor
Versorgung einer großen und/oder
stark verunreinigten Wunde einschl.
Umschneidung und Naht
4001,0
2,3
3,5
23,31
53,61
81,59

Die Ä2005 ist zutreffend, wenn es sich um die Umschneidung, Wund- und Nahtversorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde handelt. Es handelt sich z. B. um unfallbedingte (Biss-)Verletzungen der Schleimhaut, Lippe und/oder Zunge. Denkbar ist auch die Versorgung krankheitsbedingt entstandener großer und/oder stark verunreinigter Wunden oder großer und/oder stark verunreinigter Brandwunden. Auch die notwendige Umschneidung, Wund- und Nahtversorgung iatrogen (durch ärztliche Einwirkung) verursachter Wunden kann nach Ä2005 abgerechnet werden (z. B. Umschneidung, Wund- und Nahtversorgung nach Perforation der Schleimhaut durch Abrutschen mit zahnärztlichem Instrumentarium).

Abrechenbar

  • für die Versorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde einschließlich Umschneidung Naht
  • je eigenständiger, separater Wunde mit Umschneidungs- und Nahtversorgungsnotwendigkeit

Nicht abrechenbar

  • Für die Umschneidung, Wund- und Nahtversorgung großer und/oder stark verunreinigter Wunden, die durch Operationen entstanden sind.
  • In Verbindung mit erfolgten Operationen für den Operationsabschluss berechnet werden (z.B. für die Umschneidung, Wund- und Nahtversorgung nach Zahnentfernungen oder anderen kieferchirurgischen Leistungen)
  • Für die Kontrolle nach einem chirurgischen Eingriff, hierfür steht die GOZ-Nummer 3290 zur Verfügung.
  • Für die Nachbehandlung nach einem chirurgischen Eingriff, hierfür steht die GOZ-Nummer 3300 zur Verfügung.
  • Für die chirurgische Wundrevision, hierfür steht die GOZ-Nummer 3310 zur Verfügung.
  • Neben den Nrn. Ä2003, Ä2004 oder Ä2006 für dieselbe Wunde.

Kommentierung

  • Die Leistungsbeschreibung „Versorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde einschließlich Umschneidung und Naht“ gibt Aufschluss darüber, dass eine – im Zusammenhang mit der Wundversorgung der großen und/oder stark verunreinigten Wunder erfolgte – Umschneidung sowie eine Naht Abrechnungsvoraussetzung für die Ä2005 sind. Was die Leistungsbeschreibung der Ä2005 nicht näher spezifiziert, ist die Art der „Naht“. Es ist daher davon auszugehen, dass die Leistungsbeschreibung auch als erfüllt gilt, wenn statt einer Naht mittels Faden die Klammerung der Wunde oder ein Wundverschluss mittels Fibrinkleber erfolgte.
  • Gegebenenfalls notwendige Anästhesien können in Verbindung mit der Ä2005 berechnet werden.




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