Suchergebnisse werden geladen...
Keine Filter aktiv
0 Ergebnisse

Jetzt weiter abrechnen mit einem exklusiven Zugang!
Edition Zahnarztpraxis
Mit der Edition Zahnarztpraxis bist Du für alle Abrechnungsfragen gewappnet. Du erhältst alle Infos rund um die private und gesetzliche Abrechnung und profitierst von echtem Expertenwissen. Mit dem einzigartigen Begründungsgenerator sind Begründungen für Dich ab sofort spielend leicht erstellt.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Dentallabor
Die Edition Dentallabor ist Dein perfekter Ratgeber und Begleiter in der zahntechnischen Abrechnung. Freue Dich auf knifflige Abrechnungsbeispiele, Profiwissen zur Privat- und Kassenabrechnung und Deine individuelle Abrechnungsberatung.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Profitiere vom kompletten Abrechnungswissen für die Zahnarztpraxis und das Dentallabor und erstelle zukünftig immer vollständige und korrekte Rechnungen.
€ 39,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Du bist bereits registriert? Jetzt einloggen

Schienen
Adjustierte Schiene im OK im CAD/CAM-Verfahren hergestellt

Bereich: KFO-Geräte und Schienen
Berechnung nach: GKV
Verzeichnis: BEL II

empfohlen

(0)BEL IIAbrechenbare LeistungenMengeAnmerkung
001 0Modell3Kontrollmodell, Gegenkiefermodell, Dublikatmodell
002 1Doublieren eines Modells1
012 0Mittelwertartikulator1
401 0Aufbissbehelf mit adj. Oberfläche1
710 0Aufbisse2je Kieferhälfte
933 0Versandkosten1nicht im Praxislabor


  • Tipp
    • In der L-Nr. 401 0 "Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche" ist nicht der Herstellungsprozess beschrieben.
    • Leistungen, die digital erbracht werden, können im Rahmen einer Regelversorgung nicht über die BEL II abgerechnet werden.
    • Für den Fall, dass bei einer Leistung Zähne hinzugefügt werden müssen. sind nur die L-Nrn. 302 0 und 362 0, nicht aber die L-Nrn. 301 0 und 361 0 abrechenbar.
  • fakultative Leistungen
    (0)BEL IIAbrechenbare LeistungenMengeAnmerkung
    382 1Weichkunststoff1
    382 2Sonderkunststoff1muss vom Zahnarzt beauftragt werden


  • Hinweis
    • Die L-Nr. 382 1 "Weichkunststoff" kann bei harten/weichen Schienen ggf. abgerechnet werden.
    • Die L-Nr. 382 1 "Weichkunststoff" ist nicht in jedem KZV-Gebiet im Zusammenhang mit Schienen abrechnungsfähig.