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BEL II 970 0
Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung

Verarbeitungsaufwand Nichtedelmetall-Legierung

BEL II 970 0 Schnellcheck

check
Abrechenbar
  • einmal je angeführter Leistungsnummer abrechnungsfähig
no-check
Nicht abrechenbar
  • Die BEL 970 0 kann nicht als alleinige Leistung abgerechnet werden.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Zusätzlich zur BEL 970 0 muss mindestens eine der Leistungen aus der „Erläuterung zum Leistungsinhalt“ erbracht und abgerechnet werden.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterungen zum Leistungsinhalt
    Abrechenbar je

    Erläuterung zur Abrechnung

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Die BEL 970 0 ist keine Materialabrechnung. Stattdessen beschreibt sie den (Mehr-)Aufwand für die Verarbeitung einer Nichtedelmetall-Legierung.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Die BEL 970 0 ist nur abrechenbar, wenn die jeweilige Leistung aus einer Nichtedelmetall-Legierung gefertigt wurde. Daher ist größte Sorgfalt bei der Auftragsbeschreibung aus der Zahnarztpraxis, bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.