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BEL II 970 0
Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung
Verarbeitungsaufwand Nichtedelmetall-Legierung
BEL II 970 0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je angeführter Leistungsnummer abrechnungsfähig
- Nicht abrechenbar
- Die BEL 970 0 kann nicht als alleinige Leistung abgerechnet werden.
- Zusätzlich abrechenbar
- Zusätzlich zur BEL 970 0 muss mindestens eine der Leistungen aus der „Erläuterung zum Leistungsinhalt“ erbracht und abgerechnet werden.
- Vergleich BEL II beb 97 beb ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterungen zum Leistungsinhalt
Abrechenbar je- Übertragungskappe (BEL 024 0)
- Wurzelstiftkappe (BEL 101 3)
- Vollkrone/Metall (BEL 102 1)
- Teilkrone (BEL 102 2)
- Flügel für Adhäsivbrücke (BEL 102 3)
- Krone für vestibuläre Verblendung (BEL 102 4)
- Vollkrone/Metall bei Implantatversorgung (BEL 102 6)
- Krone für vestibuläre Verblendung bei Implantatversorgung (BEL 102 8)
- Angelieferte Modellation für Stiftaufbau gießen (BEL 104 0)
- Stiftaufbau (BEL 105 0)
- Brückenglied, Metall (BEL 110 0)
- Primärteil einer teleskopierenden Krone (BEL 120 0)
- Sekundärteil einer teleskopierenden Krone (BEL 120 0)
- Primär- oder Sekundärteil einer teleskopierenden Krone (BEL 120 1)
- Individuelle Verbindungsvorrichtung (BEL 133 1)
Erläuterung zur Abrechnung
– - Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Die BEL 970 0 ist keine Materialabrechnung. Stattdessen beschreibt sie den (Mehr-)Aufwand für die Verarbeitung einer Nichtedelmetall-Legierung.
Hinweise zur Rechnungslegung
Die BEL 970 0 ist nur abrechenbar, wenn die jeweilige Leistung aus einer Nichtedelmetall-Legierung gefertigt wurde. Daher ist größte Sorgfalt bei der Auftragsbeschreibung aus der Zahnarztpraxis, bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.