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BEL II 933 8
Versandkosten bei Implantatv.

Versandkosten bei Implantatversorgung

BEL II 933 8 Schnellcheck

no-check
Nicht abrechenbar
  • In einem Praxislabor ist die BEL 933 8 nicht abrechenbar.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Der Versandgang beschreibt den abschließenden Aufwand für die im Vorfeld erbrachten Leistungen.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Abgeltung von Auslagen für Versand, wie z. B.:

    • Versand durch Laborboten, je Versandgang
    • Versand durch Kurier, je Versandgang
    • Versand durch Paketdienst


    Erläuterungen zur Abrechnung
    Die BEL 933 8 ist bei einer Versorgung nach Nr. 36 der Zahnersatz-Richtlinie (Ausnahmefälle zahnbegrenzte Einzelzahnlücke/atrophierter zahnloser Kiefer) abrechenbar.

    Die Versandkosten sind pauschal abzurechnen. Zur Bestimmung der Pauschale ist das Prinzip der Wirtschaftlichkeit der Versorgung (§ 12 SGB V) zu beachten.

    Die BEL 933 8 kann nicht für Leistungen, die in Praxislaboratorien erbracht werden, abgerechnet werden.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Der Begriff „je Versandgang“ bezeichnet jeden einzelnen Hin- und Rückweg zwischen Labor und Zahnarztpraxis. Dies gilt unabhängig von deren Häufigkeit auch für jede Zwischenanprobe.
    • Die BEL 933 8 kann nur abgerechnet werden, wenn es sich um eine Versorgung nach Nr. 36 der Zahnersatz-Richtlinie („Ausnahmefälle zahnbegrenzte Einzelzahnlücke/atrophierter zahnloser Kiefer“) handelt.
    • Bezüglich der Abrechnung der Versandkostenpauschale in der BEL 933 8 heißt es im Gemeinsamen Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes, des VDZI und der KZBV vom 11.07.2016:
      „Der Versandgang beinhaltet den Transport des jeweiligen Werkstücks (z. B. Kronen, Abdruck), für das die Versandkostenpauschale abgerechnet werden kann. Fahrten ohne das jeweilige Werkstück (Leerfahrten) sind keine Versandgänge.“

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Mit den Versandkosten nach BEL 933 8 werden die Auslagen für die jeweilige Lieferung/Versendung der Arbeitsunterlagen je Auftrag vergütet.

    Da die Versandmengen unterschiedlich ausfallen können, ist größte Sorgfalt bei der Auftragsbeschreibung aus der Zahnarztpraxis, bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.