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BEL II 162 0
Vestibuläre Verblendung Keramik

Vestibuläre Verblendung Keramik

BEL II 162 0 Schnellcheck

no-check
Nicht abrechenbar
  • Die BEL 162 0 kann nicht für Vollverblendungen abgerechnet werden.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Die vestibuläre Verblendung aus Keramik ist eine ergänzende Leistung zu den Kronen-und/oder Brückengerüsten im Verblendbereich.
  • Bei Instandsetzungen kann die BEL 162 0 im Rahmen einer Verblendungsreparatur anfallen.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Vestibuläre Verblendung von gegossenen Metallflächen mit Keramik durch eine in der Regel dreifarbige Standardschichtung.

    Die BEL 162 0 schließt die Verblendung der Schneidekante bei den Zähnen 1–3 mit ein.

    Erläuterungen zur Abrechnung
    Die BEL 162 0 ist für die vestibuläre Verblendung einer Krone oder eines Brückengliedes abrechenbar.

    Die BEL 162 0 ist im Rahmen der Wiederherstellung einer Verblendung auch für die Herstellung einer Facette abrechenbar.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Die BEL 162 0 ist eine Standardverblendung innerhalb des BEL II und wird nur bei festsitzendem Zahnersatz im Rahmen von Regelversorgungen erbracht.
    • Ebenfalls zur Regelversorgung gehören die vestibulären Verblendungen im Oberkiefer bis einschließlich Zahn 5 sowie im Unterkiefer bis einschließlich Zahn 4.
    • Im Bereich der Zähne 1 bis 3 umfasst die vestibuläre Verblendung auch die Schneidekanten.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Zur Rechnungslegung sollten die Verblendgrenzen mit den erstellten Verblendungen nochmals abgeglichen werden.