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BEL II 155 0
Konditionierung je Zahn/Flügel

Konditionierung je Zahn/Flügel

BEL II 155 0 Schnellcheck

check
Abrechenbar
  • einmal je Zahneinheit oder Flügel
no-check
Nicht abrechenbar
  • Das Konditionierungsmittel (z. B. Silan) ist nicht abrechnungsfähig.
  • Das Konditionieren von Sätteln oder Einzelzähnen ist nicht innerhalb des BEL II über die BEL 155 0 abrechenbar.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Das Abrechnen der BEL 155 0 ist in Verbindung mit einer Kompositverblendung nach BEL 164 0 (Vestibuläre Verblendung Komposit) möglich.
  • Zudem ist das Abrechnen der BEL 155 0 in Verbindung mit einer adhäsiv befestigten Brücke (BEL 102 3 „Flügel für Adhäsivbrücke, je Flügel“) möglich.
  • Die BEL 155 0 kann außerdem in Verbindung mit einer semipermanenten Schiene (BEL 404 0 „Semipermanente Schiene aus Metall, je Zahn“) abgerechnet werden.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Konditionierung einer Metallfläche zur Aufnahme einer vestibulären Verblendung mit Komposit oder zur Vorbereitung einer adhäsiven Befestigung

    Erläuterungen zur Abrechnung
    Die BEL 155 0 ist je Flügel für Adhäsivbrücke (BEL 102 3) und bei Verblendungen je Krone, Brückenglied oder Rückenschutzplatte nach BEL 164 0 abrechenbar.

    Bei der BEL 404 0 – semipermanente Schiene – ist die BEL 155 0 je Zahn abrechenbar.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Die Konditionierung im BEL II beschreibt das Vorbereiten der Metalloberfläche für den Haftverbund (entweder Metall-Komposit oder Metall-Zahn). Das Konditionieren geschieht durch das Aufbringen der Siliziumdioxydschicht auf die zu verblendende oder zu „verklebende“ Gerüstfläche.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Die Konditionierung findet vorranging bei Kompositverblendungen statt. Zur Rechnungslegung sollte die Anzahl der tatsächlich erstellten Kompositverblendungen mit der Anzahl der Konditionierungen nochmals abgeglichen werden.