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BEL II 134 1
Konfektions-Geschiebe

Konfektionierte Verbindungsvorrichtung einarbeiten – Geschiebe

BEL II 134 1 Schnellcheck

no-check
Nicht abrechenbar
  • Die BEL 134 1 kann nicht für die Verbindung eines kombinierten Zahnersatzes abgerechnet werden.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterungen zum Leistungsinhalt
    Primär- und Sekundärteil eines konfektionierten Geschiebes als Brückenteilungsgeschiebe in die Krone oder das Brückenglied einarbeiten

    Fügepassung

    ggf.

    • Vorlötung, unterschiedliche Metalle
    • Lötung, einfach
    • Lötung, aufwendig bei Vorlötung oder besonderer Qualitätsanforderung
    • Lötmodell
    • Lotfreie Verbindung

    Erläuterung zur Abrechnung

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Die BEL 134 1 ist eine zusätzliche Leistung zur Krone oder zum Brückenglied. Somit ist sie keine eigenständige Leistung, wie z. B. die teleskopierende Krone.
    • Sie kann nicht als alleinige Leistung abgerechnet werden.
    • Die BEL 134 1 findet nur noch Anwendung als Verbindungselement einer wegen Kon-/Divergenz der Pfeilerzähne in zwei Teilen herzustellenden Brücke.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Zur Rechnungslegung sollte die Anzahl der erbrachten Leistungen nochmals mit dem Technikerlaufzettel abgeglichen werden. Insbesondere beim Material (Konfektionsgeschiebe) ist größte Sorgfalt bei der Rechnungslegung geboten.