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BEL II 133 1
Individuelles Geschiebe

Individuelle Verbindungsvorrichtung – Individuelles Geschiebe

BEL II 133 1 Schnellcheck

no-check
Nicht abrechenbar
  • Wenn ein konfektioniertes Geschiebe verwendet wird, kann die BEL 134 1 (Konfektions-Geschiebe) nicht abgerechnet werden.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Herstellen eines individuellen Geschiebes als Brückenteilungsgeschiebe und Einarbeiten des Primär- und Sekundärteils in die Krone oder das Brückenglied

    Geschiebefräsung

    ggf.

    • Vorlötung, unterschiedliche Metalle
    • Lötung, einfach
    • Lötung, aufwendig bei Vorlötung oder besonderer Qualitätsanforderung
    • Lötmodell
    • Lotfreie Verbindung

    Erläuterung zur Abrechnung

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Die BEL 133 1 ist eine zusätzliche Leistung zur Krone oder zum Brückenglied. Somit ist sie keine eigenständige Leistung, wie z. B. die teleskopierende Krone.
    • Sie kann nicht als alleinige Leistung abgerechnet werden.
    • Die BEL 133 1 findet nur noch Anwendung als Verbindungselement einer wegen Kon-/Divergenz der Pfeilerzähne in zwei Teilen herzustellenden Brücke.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Zur Rechnungslegung sollte die Anzahl der erbrachten Leistungen nochmals mit dem Technikerlaufzettel abgeglichen werden. Insbesondere bei der BEL 970 0 (Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung) ist größte Sorgfalt bei der Rechnungslegung geboten.