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BEL II 105 0
Stiftaufbau

Stiftaufbau

BEL II 105 0 Schnellcheck

check
Abrechenbar
  • einmal je gegossenem Stiftaufbau
no-check
Nicht abrechenbar
  • Ausbrennbare Stifte (Konfektionsteile) sind nicht abrechenbar.
  • Die BEL 105 0 ist für denselben Zahn nicht neben der BEL 101 3 (Wurzelstiftkappe) abrechenbar, da ein Stift (der die Wurzel füllt) bereits Bestandteil einer Wurzelstiftkappe ist.
  • Begleitleistungen, wie z. B. Pin setzen, Sägeschnitt, Segment beschleifen, vorbereiten, Präparationsgrenze darstellen, ausblocken, versiegeln, lackieren, Einzelstumpf aus Superhartgips oder aus Kunststoff, Frässtumpf, Stumpf für reponierte Elemente oder Metallverbindungen (inklusive Material), sind bereits Bestandteil dieser Leistung.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Das Abrechnen des Materials ist über den zusätzlichen Ansatz der BEL 970 0 (Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung) je Stiftaufbau möglich.
  • Wird ein Stiftaufbau angefertigt und in eine vorhandene Krone eingearbeitet, kann die BEL 103 3 (Stiftaufbau einarbeiten) angesetzt werden.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Gegossener Stiftaufbau (bestehend aus Wurzelstift und Stumpfaufbau) aus Metall nach indirektem Verfahren.

    Pin setzen, je Segment, auch im Bereich des Kieferkammes und des an die Versorgung angrenzenden Zahnes.

    Sägeschnitt, Segment beschleifen und vorbereiten.

    Präparationsgrenze darstellen, ggf. ausblocken, versiegeln oder lackieren

    ggf. Einzelstumpf aus Superhartgips oder aus Kunststoff, Stumpf für reponierte Elemente einschließlich Reponieren


    Erläuterungen zur Abrechnung
    Die BEL 105 0 ist für denselben Zahn nicht neben der BEL 101 3 abrechenbar.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Sollten an einem Zahn zwei Stiftaufbauten angefertigt werden, so sind auch beide Stiftaufbauten abrechenbar.
    • Eine Besonderheit bei den gegossenen Kronenleistungen stellt die Zuordnung der Stumpfpositionen (Pin setzen, je Segment, auch im Bereich des Kieferkammes und des an die Versorgung angrenzenden Zahnes, Sägeschnitt, Segment beschleifen und vorbereiten, Präparationsgrenze darstellen, ggf. ausblocken, versiegeln oder lackieren, ggf. Einzelstumpf aus Superhartgips oder aus Kunststoff, Frässtumpf, Stumpf für reponierte Elemente einschließlich Reponieren) an die Kronenleistung dar. Diese „Modell-Teil leistungen“ sind nicht dem Sägemodell, sondern den Kronenleistungen zugeordnet und haben direkten Einfluss auf die Abrechnung, wenn die Kronenleistung gleichartig abgerechnet wird.
    • Da innerhalb der BEB die Stumpf- und Pin-Positionen nicht Bestandteil der Kronenleistung sind, sind diese Leistungen bei einer gleichartigen Abrechnung zusätzlich über die jeweiligen BEB-Positionen in Rechnung zu stellen.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Zur Rechnungslegung muss der Herstellungsprozess mit den Leistungsinhalten der BEL 105 0 übereinstimmen. Das bedeutet, dass der Stiftaufbau über die Gusstechnik angefertigt worden sein muss.

    Der Zahntechniker muss die genaue Anzahl der abzurechnenden Stiftaufbauten für die zu erstellende Abrechnung dokumentieren.

    Werden für einen Zahn mehrere Stiftaufbauten benötigt, wird empfohlen, diese besondere Situation bei der Abrechnung zu vermerken.