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BEL II 103 2
Krone/Brückenglied einarbeiten

Weitere Maßnahme bei Krone/Brückenglied: Krone/Brückenglied in vorhandene Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten

BEL II 103 2 Schnellcheck

no-check
Nicht abrechenbar
  • Das Vorbereiten (BEL 103 1 „Vorbereiten Krone“) und das Einarbeiten einer Krone/eines Brückenglieds (BEL 103 2) sind nicht gleichzeitig an der gleichen Krone/Brückenglied abrechenbar.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Die mögliche Verblendung ist über die BEL 160 0 (Vestibuläre Verblendung Kunststoff), BEL 162 0(Vestibuläre Verblendung Keramik) und BEL 164 0 (Vestibuläre Verblendung Komposit) im Bereich der Verblendgrenzen möglich.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt

    Erläuterungen zur Abrechnung
    Für das Einarbeiten einer neu angefertigten Krone oder eines Brückengliedes in eine vorhandene Halte- und/oder Stützvorrichtung ist die BEL 103 2 einmal je Krone oder Brückenglied abrechenbar.

    Neben der BEL 103 2 ist die BEL 103 1 für dieselbe Krone oder für dasselbe Brückenglied nicht abrechenbar.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Im Gegensatz zur BEL 103 1 (Vorbereiten Krone) wird bei der BEL 103 2 eine neue Krone oder ein neues Brückenglied unter eine bereits vorhandene Halte- und/oder Stützvorrichtung „untergearbeitet“.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Zur Rechnungslegung sollte die Anzahl der tatsächlich erstellten Leistungen nochmals mit dem Technikerlaufzettel und dem Auftrag abgeglichen werden.