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BEL II 102 1
Vollkrone/Metall

Vollkrone, Metall

BEL II 102 1 Schnellcheck

  • Abrechenbar
    • einmal je Zahn
  • Nicht abrechenbar
    • Das Einstellen in einen Fixator ( 011 2) reicht für die Herstellung einer Vollkrone nicht aus.
    • Begleitleistungen, wie z. B. Pin setzen, Sägeschnitt, Segment beschleifen und vorbereiten, Präparationsgrenze darstellen, ausblocken, versiegeln, lackieren, Einzelstumpf aus Superhartgips oder aus Kunststoff, Frässtumpf, Stumpf für reponierte Elemente oder Metallverbindungen (inklusive Material), sind bereits Bestandteil dieser Leistung.
  • Zusätzlich abrechenbar
    • Das Abrechnen eines Kontrollmodells ist über den zusätzlichen Ansatz der L-Nr. 001 0 (Modell) je Kontrollmodell möglich.
    • Eine Zahnfleischmaske kann über dieBEL 002 3 (Verwendung von Kunststoff) je Front- und/oder Seitenzahngebiet (mit Ausnahme von Härte­fällen), höchstens jedoch drei Mal je Modell (mit Ausnahme von Härtefällen) abgerechnet werden.
    • Wird bei einer Vollkrone ein Lager für die Auflage einer Klammer oder einer separaten Auflage gestaltet, so ist zusätzlich die Leistung nach der BEL 103 1 (Vorbereiten Krone) abrechenbar.
    • Soll die Vollkrone aus Metall mit einem Schubverteilungsarm versehen werden, so ist zu dessen Fräsung ein Fräsmodell erforderlich und abrechenbar (BEL 005 5).
  • Vergleich BEL II  beb 97  beb ZT 
no-check
Nicht abrechenbar
  • Das Einstellen in einen Fixator ( 011 2) reicht für die Herstellung einer Vollkrone nicht aus.
  • Begleitleistungen, wie z. B. Pin setzen, Sägeschnitt, Segment beschleifen und vorbereiten, Präparationsgrenze darstellen, ausblocken, versiegeln, lackieren, Einzelstumpf aus Superhartgips oder aus Kunststoff, Frässtumpf, Stumpf für reponierte Elemente oder Metallverbindungen (inklusive Material), sind bereits Bestandteil dieser Leistung.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Das Abrechnen eines Kontrollmodells ist über den zusätzlichen Ansatz der L-Nr. 001 0 (Modell) je Kontrollmodell möglich.
  • Eine Zahnfleischmaske kann über dieBEL 002 3 (Verwendung von Kunststoff) je Front- und/oder Seitenzahngebiet (mit Ausnahme von Härte­fällen), höchstens jedoch drei Mal je Modell (mit Ausnahme von Härtefällen) abgerechnet werden.
  • Wird bei einer Vollkrone ein Lager für die Auflage einer Klammer oder einer separaten Auflage gestaltet, so ist zusätzlich die Leistung nach der BEL 103 1 (Vorbereiten Krone) abrechenbar.
  • Soll die Vollkrone aus Metall mit einem Schubverteilungsarm versehen werden, so ist zu dessen Fräsung ein Fräsmodell erforderlich und abrechenbar (BEL 005 5).
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Vollgusskrone aus Metall unter Verwendung eines Mittelwertartikulators Pin setzen, je Segment, auch im Bereich des Kieferkammes und des an die Versorgung angrenzenden Zahnes.

    Sägeschnitt, Segment beschleifen und vorbereiten.

    Präparationsgrenze darstellen, ggf. ausblocken, versiegeln oder lackieren

    ggf.

    • Einzelstumpf aus Superhartgips oder aus Kunststoff, Frässtumpf, Stumpf für reponierte Elemente einschließlich Reponieren
    • Vorlötung, unterschiedliche Metalle
    • Lötung, einfach
    • Lötung, aufwendig bei Vorlötung oder besonderer Qualitätsanforderung
    • Lötmodell
  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Innerhalb der BEL 102 1 sind bereits alle Begleitleistungen (Stumpf sägen, Pins setzen usw.) enthalten. Handwerklich werden diese Begleitleistungen zwar am Sägemodell erbracht, in der Abrechnung sind diese Begleitleistungen jedoch der Kronenposition zugeordnet.
    • Das BEL II schreibt bei dieser Leistung den Herstellungsprozess (gegossen) und das Material (Metall) vor.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Zur Rechnungslegung muss der Herstellungsprozess mit den Leistungsinhalten der BEL 102 1 übereinstimmen.

    Sollte eine Metallverbindung entstehen, ist diese nicht als solche abrechenbar, da sie bereits in der Leistung beschrieben ist. Ebenso wäre auch das Lot als Material nicht abrechenbar, es sollte aber auf der Rechnung als Verbrauch dokumentiert werden.

    Wird die Krone in einem individuellen Artikulator mit Gesichtsbogen hergestellt, so geht die Herstellung dieser Krone über den zahntechnischen Aufwand einer Regelleistung hinaus. Damit kann zwar nicht die Krone, zumindest jedoch der Mehraufwand, nach einem privaten Leistungsverzeichnis (z. B. BEB Zahntechnik®) abgerechnet werden.