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Festzuschussgruppe 4
14, 13, 24 Einzelkronen (Restbezahnung), Modellgussprothese

Bereich: Allgemein
Berechnung nach: GKV
Verzeichnis: Festzuschüsse

14, 13, 24, Einzelkronen (Restbezahnung) mit Vollverblendung, Modellgussprothese
(keine Notwendigkeit einer dentalen Verankerung durch Teleskope oder Wurzelstiftkappen)

Gleichartige Versorgung

(0)AnzahlFeZAnzahlBema-
Nr.a
AnzahlGOZ-Nr.
b
31.131932210
31.3189--
14.1196c--
--196c--
--198b--
--198h/2--
  • Mögliche zusätzliche Leistungen

    Bema-Nr. 7b

  • Mögliche nachträgliche Leistungen

    Bema-Nr. 19, 24c

  • Hinweis

    Im vorliegenden Fall besteht weder die Notwendigkeit für eine schleimhautgetragene Deckprothese noch für die dentale Verankerung durch Teleskope oder Wurzelstiftkappen. FZ 4.6/4.8 ist nur dann ansetzbar, wenn die Zähne tatsächlich mit einer dentalen Verankerung im Sinne von Festzuschuss 4.6/ 4.8 versorgt werden. Die Restzähne sind überkronungsbedürftig und lösen deshalb den FZ 1.1 und 1.3 aus. Generell ist bei einem Restzahngebiss bis zu 3 Zähnen ein FZ nach 4.1 (OK) oder 4.3 (UK) anzusetzen, auch wenn es sich um eine Modellgussprothese und nicht um eine schleimhautgetragene Deckprothese handelt.

    Bei einer schleimhautgetragenen Deckprothese erfolgt die Abrechnung mit den Bema-Nrn. 97a/97b, bei einer Modellgussprothese mit 96c/98g. Beides gilt als Regelversorgung und wird gem. Bema abgerechnet. Dies gilt nicht für implantatgetragene Prothesen.

    Die Zähne 14, 13 und 24 sind zwar innerhalb der Verblendgrenze, erhalten jedoch eine Metallkeramikvollverblendung, deshalb gelten die Kronen an diesen Zähnen als gleichartige Versorgung und werden nach Maßgabe der GOZ eingegliedert.

    Die Bema-Nrn. 18a und 18b können auch als nachträgliche Leistungen auf dem Heil- und Kostenplan abgerechnet werden. Auch die Festzuschüsse 1.4. und 1.5 können nachträglich angesetzt werden.

    aDie Liste der angegebenen Gebührennummern ist ggf. nicht abschließend und muss den individuellen Gegebenheiten jeder einzelnen Behandlung angepasst werden.

    bDie Liste der angegebenen Gebührennummern ist ggf. nicht abschließend und muss den individuellen Gegebenheiten jeder einzelnen Behandlung angepasst werden.