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Steuer- und Rechtstipps — Zahnmedizin

3000 € steuerfrei für Mitarbeiter/innen in Zahnarztpraxen

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  • 6. Dezember 2022
  • Lesezeit: 3min

Arbeiten & Organisieren

Künftig können Praxisunternehmen ihre Mitarbeiter mit 3.000 Euro Inflationsprämie entlasten. Der Bund verzichtet im Gegenzug auf Steuern und Sozialabgaben. Die Idee dahinter: Unternehmen können so einmalig bei hohen Energie- und Lebensmittelpreisen unterstützen, ohne dauerhaft die Löhne anheben zu müssen und eine mögliche Lohn-Preis-Spirale zu riskieren. Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), warnt davor, dass sich diese Prämie nicht alle Unternehmen leisten können werden.

3.000 Euro Inflationsprämie können Arbeitgeber/innen ihren Mitarbeiter/innen zahlen. Die Inflationsprämie ist Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung und ein Ergebnis der Gespräche zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften, der sogenannten „Konzertierten Aktion“. Die Prämie soll Unternehmen wie Arbeitnehmer/innen helfen, die hohen Preise bei Lebensmitteln und Energie abzufedern, ohne eine Lohn-Preis-Spirale zu riskieren. Die Idee dahinter: Unternehmen können ihre Mitarbeiter/innen entlasten, müssen dafür aber nicht die Löhne erhöhen, was wiederum zu höheren Preisen und damit womöglich zu einer Spiralwirkung führen könnte. Doch wer bekommt die Inflationsprämie und welche Schwachstellen hat das Konzept?

Wie viel kann ich als Arbeitnehmer/in bekommen?
Die Zusatzzahlungen können bis zu einer Höhe von 3.000 Euro steuer- und abgabefrei von Unternehmen ausbezahlt werden. Wie viel das Unternehmen seinen Angestellten zahlt, hängt von der jeweiligen Zahnarztpraxis ab. Die Auszahlung der Inflationsprämie ist allerdings jedem Unternehmen von der Bundesregierung freigestellt – man hat also nicht automatisch einen gesetzlichen Anspruch darauf.

Wird die Inflationsprämie versteuert?
Nein, der Bund befreit zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten von bis zu 3.000 Euro von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben.

Erhält dieses Geld jede/r Arbeitnehmer/in unabhängig der Beschäftigungsart?
Bislang ist unbekannt, ob nur bestimmte Beschäftigungsarten eine Prämie erhalten können. Es ist möglich, dass auch Minijobber und Teilzeitkräfte die Einmalzahlung bekommen.

Wie sicher ist es, dass das Geld wirklich ankommt?
Die Frage ist schwierig zu beantworten. Denn: Viele Pflegekräfte haben schon die versprochene Corona-Prämie nicht erhalten, die genauso wie die Inflationsprämie auch über den Lohn ausgezahlt werden sollte. Das geht zumindest aus einem Bericht des Bundesrechnungshofs hervor, der dem NDR, WDR und der „Süddeutscher Zeitung“ vorliegt und erst im November im zuständigen Haushalts- und Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages beraten werden soll.

Das heißt: Funktioniert die Auszahlung der Prämien weiterhin nach demselben Prinzip wie im vergangenen Jahr für die Corona-Prämie, könnte es erneut zu Schwierigkeiten kommen. Der Bundesrechnungshof befürchtet dann, dass sich die Fehler dann wiederholen.