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Steuer- und Rechtstipps — Allgemein

Hauskauf auf Rentenbasis

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  • 11. Januar 2023
  • Lesezeit: 3min
Das Wohnrecht auf Lebenszeit

Arbeiten & Organisieren

Der Erwerb von Eigenheim ist längst nicht von jedermann finanzierbar. Als Alternative bietet sich der Kauf auf Rentenbasis an – auch für die Verkäuferin oder den Verkäufer. Der Kauf auf Rentenbasis ist einfach: Statt beim Kauf eines Hauses den kompletten Kaufpreis in einer Summe zu zahlen, vereinbaren Käufer/in und Verkäufer/in die Zahlung einer monatlichen Rente. Die Höhe der Rente basiert dabei auf dem erzielbaren Kaufpreis (zzgl. Zinsen), der dann über einen bestimmten Zeitraum abbezahlt wird. Doch was ist das Besondere an diesem Modell? Normalerweise kauft man eine Immobilie gegen Zahlung eines festen Kaufpreises und kann dann frei über sein Eigentum verfügen. Aber es gibt auch die Möglichkeit, eine Immobilie gegen Zahlung einer Rente zu erwerben.

Immobilienkäufer/innen benötigen kein Eigenkapital und kein Darlehen, Verkäufer/innen wiederum gewinnen mehr Geld, ohne ihr Haus verlassen zu müssen. Doch wie bei jedem Vertragskonstrukt lauern auch bei der Immobilienrente Fallstricke. Der Kauf auf Rentenbasis sollte daher reiflich überlegt und wasserdicht konstruiert sein, nicht dass eine der beiden Seiten am Ende mit Verlusten dasteht. Wenn Sie ein Haus oder eine Eigentumswohnung auf Rentenbasis kaufen wollen, sollten Sie bedenken, dass Sie nicht sofort über das Objekt verfügen können. Die Veräußerung der Immobilie beinhaltet fast immer ein grundbuchrechtlich gesichertes Wohnrecht für die Verkäuferin oder den Verkäufer – entweder lebenslang oder zeitlich begrenzt. Zwei grundlegende Modelle sind hierbei zu unterscheiden: die Zeitrente und die Leibrente.

Die Funktionsweise
Es gibt zwei Modelle: die Zeitrente bzw. die Leibrente: Bei der Zeitrente wird ein fester Zahlungszeitraum vereinbart (z. B. 20 Jahre), nachdem die Immobilie quasi abbezahlt ist. Bei einer Leibrente wird vereinbart, dass die Rente lebenslang an die Verkäuferin oder den Verkäufer gezahlt wird. Diese Leibrente wird in der Regel an die Inflationsrate gekoppelt (“indexiert”) und kann somit im Laufe der Zeit steigen. Beide Modelle haben sowohl für Käufer/innen als auch Verkäufer*innen Vor- und Nachteile. Bei der Zeitmiete weiß der Käufer ganz genau, wann das Haus bezahlt ist. Bei einer lebenslangen Leibrente geht er hingegen das Risiko ein, dass die Verkäuferin oder der Verkäufer uralt wird und dann insgesamt mehr für die Immobilie bezahlt, als hätte er es gleich gekauft.

Wichtig:
Bei dem Verkauf einer Immobilie auf Leibrentenbasis ist der Grundgedanke, dass die aktuellen Eigentümer/innen auch weiterhin in der Immobilie wohnen bleiben. Wenn Sie selbst in die Immobilie einziehen wollen, ist das Leibrentenmodell ungeeignet. Stattdessen sollten Sie mit den Verkäufern dann einen sog. Mietkauf vereinbaren.