Suchergebnisse werden geladen...
Keine Filter aktiv
0 Ergebnisse

Jetzt weiter abrechnen mit einem exklusiven Zugang!
Edition Zahnarztpraxis
Mit der Edition Zahnarztpraxis bist Du für alle Abrechnungsfragen gewappnet. Du erhältst alle Infos rund um die private und gesetzliche Abrechnung und profitierst von echtem Expertenwissen. Mit dem einzigartigen Begründungsgenerator sind Begründungen für Dich ab sofort spielend leicht erstellt.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Dentallabor
Die Edition Dentallabor ist Dein perfekter Ratgeber und Begleiter in der zahntechnischen Abrechnung. Freue Dich auf knifflige Abrechnungsbeispiele, Profiwissen zur Privat- und Kassenabrechnung und Deine individuelle Abrechnungsberatung.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Profitiere vom kompletten Abrechnungswissen für die Zahnarztpraxis und das Dentallabor und erstelle zukünftig immer vollständige und korrekte Rechnungen.
€ 39,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Du bist bereits registriert? Jetzt einloggen

Urteil
Vollnarkose bei doppelseitigem Sinuslift medizinisch notwendig

Gericht: AG Hamburg
Aktenzeichen: Az. 23A C 466/01
Datum: 10.03.2004
Die medizinische Notwendigkeit einer Vollnarkose im Zusammenhang mit einem zahnärztlichen Eingriff wird seitens der Kostenträger immer wieder infrage gestellt. Umfang und Art des Eingriffs werden dabei regelmäßig ignoriert.

Das Amtsgericht Hamburg hat mit Urteil vom 10.03.2004 (Az. 23A C 466/01) sachverständig beraten ganz klar pro medizinischer Notwendigkeit einer Vollnarkose im Zusammenhang mit einem zeitaufwendigen zahnmedizinischen Eingriff geurteilt.
  • Das Urteil

    In Begleitung eines doppelseitigen Sinuslifts ist eine Vollnarkose gemacht worden. Die Versicherung weigerte sich, ihrer tarifgemäßen Leistungspflicht nachzukommen und zahlte auf die Kosten des Anästhesisten für die Vollnarkose gar nichts. Das AG Hamburg holte ein Sachverständigengutachten ein. Der Sachverständige bestätigte die medizinische Notwendigkeit der Vollnarkose. Das Gericht verurteilte die Versicherung zur tarifgemäßen Kostenübernahme der Narkosekosten.

    Das AG Hamburg erklärt in seinem Urteil vom 10.03.2004 (Az. 23A 466/01):

    „Der Beklagte hat den vertraglich geschuldeten Kostenanteil für die Rechnung des Anästhesiearztes … zu bezahlen, da die am 07.08.2001 erfolgte Vollnarkose medizinisch notwendig und in jeder Hinsicht indiziert war. Die ergibt sich eindeutig aus den insoweit völlig überzeugenden Gutachten des Sachverständigen … . Er hat dargelegt, dass für den Eingriff mit einer doppelseitigen Sinuslift-Operation mindestens 3 Stunden Zeit benötigt worden wäre – tatsächlich dauerte die Operation 225 Minuten -, sodass diese notwendigerweise nur unter Vollnarkose erfolgen konnte. Andernfalls hätte man den Eingriff in mindestens zwei Schritten durchführen müssen. Diese Vorgehensweise wäre jedoch medizinisch kontraindiziert gewesen: Es hätte Probleme bei der Anordnung und genauen Positionierung der Implantate gegeben, es hätte zu einem erhöhten Knochenabbau kommen können und auch die erneute Antibiotikagabe hätte zu Problemen führen können. Zudem wäre der Kostenaufwand bei einer Operation in zwei Schritten insgesamt höher gewesen.“

  • Kommentar

    Diese Entscheidungsgründe zeigen einmal mehr die Bedeutung der Sachverständigen. Der Sachverständige muss nicht nur verdeutlichen, dass eine Maßnahme notwendig war, sondern idealerweise auch warum diese indiziert war. Nur so ist es dem Gericht möglich, zu einer nachvollziehbaren und verständigen Entscheidung zu kommen.

  • Handlungsempfehlung

    Auch der Sachverständige braucht ausreichende Informationen, um den konkreten Behandlungsfall beurteilen zu können. Vor diesem Hintergrund sollten diesem nach Möglichkeit alle Informationen zur Verfügung gestellt werden, welche eine hinreichende Beurteilungsgrundlage schaffen. Im Einzelfall kann es erforderlich sein, ergänzende Ausführungen zu machen.


Das könnte Dich interessieren