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Festzuschüsse - Überblick

Das Festzuschusssystem regelt innerhalb von Befundklassen die prothetische Versorgung von Kronen, Brücken, herausnehmbarem Zahnersatz, Interimszahnersatz, Reparaturen und Erneuerungen sowie Wiederherstellungen von Suprakonstruktionen.

Die Festzuschüsse kommen in Verbindung mit den Nummern aus BEMA und BEL II nur bei GKV-Patienten zum Einsatz und sind ein gesetzlicher Bestandteil der kassenzahnärztlichen Abrechnung