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Analogleistungen
Zystostomie in Verbindung mit WSR/Ost – analoge Berechnung

Zystostomie

Arbeiten & Organisieren

  • Beschreibung

    Durchführung einer kleineren Zystostomie im Rahmen einer Wurzelspitzenresektion oder Ostoetomie

  • Anwendungsbereich

    Während der operativen Maßnahme (WSR/Ost) wird zusätzlich eine Zystostomie als selbstständige Leistung durchgeführt. Die Zystostomie bezieht sich auf kleinere Zysten.


    Wichtig:

    Wie in jeder analogen Berechnung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ muss eine für den medizinischen Laien verständliche Beschreibung der Leistung erfolgen.

    Die Abrechnung als Analogleistung erfolgt, weil:

    • die Leistung eine selbstständige Therapie und kein Bestandteil einer anderen Therapie ist.
    • die Leistung nicht in der GOZ oder GOÄ vorhanden ist.
    • die Leistung zahnmedizinisch notwendig ist.


    Beispiel:

    (0)Datum
    Region
    Nr.
    Leistungsbeschreibung/AuslagenBegr.
    Faktor
    Anz.
    EUR
    19.08.
    15
    3030a
    Zystostomie in Verbindung mit
    WSR/Osteotomie
    analog gemäß § 6 (1) GOZ entsprechend
    GOZ-Pos. 3030 Entfernung eines Zahnes/
    Implantates durch Osteotomie
    § 6 (1) analog**
    2,0*
    1
    39,37


    fett gedruckt = Pflichtinhalt in der Beschreibung
    *Der Faktor ist bewusst unter 2,3 gewählt, damit eine spätere Honorarerhöhung ohne Begründung möglich ist.
    ** Der Hinweis ist eine freiwillige Angabe zum besseren Verständnis bei der Kostenerstattung.


    Hinweise:

    Die analogen Berechnungsmöglichkeiten sind exemplarisch als Beispiele dargestellt. Selbstverständlich kann jeder Behandler eine andere ihm als gleichwertig erscheinende Leistung (eine nach Art-, Kosten- und Zeitaufwand vergleichbare Leistung) aus der GOZ auswählen.

    Der Faktor muss den Umständen entsprechend angepasst werden, damit eine wirtschaftliche Liquidationserstellung gewährleistet ist. Grundlage ist die Ermittlung des Honorars (Gesamtbetrag), daraus erfolgt die Ermittlung der heranzuziehenden GOZ-Position. Diese Position wird nur zur Berechnung des Honorars genutzt, leistungsinhaltliche Bestimmungen dieser herangezogenen GOZ-Nummer (z.B. je Sitzung, je KH/FZ-Bereich oder je Zahn) gelten nicht.


    Kommentierung der BZÄK (Juli 2012):

    “Kleinere Zystostomien werden analog berechnet.“